Immobilien von Privat – Mietspiegel


Wer früher ein Haus oder eine Mietwohnung anmieten wollte, war je nach Angespanntheit des Wohnungsmarktes oder auch bei besonderen Wünschen hinsichtlich der Wohnungslage oder den individuellen Ausstattungswünschen auf die Dienste eines Vermittlers, sprich eines Maklers angewiesen.

In der Regel bedeutete dies neben den Kosten für die Kaution, den Umzug und die Renovierung noch einmal eine große Summe für die Maklercourtage bereitstellen zu müssen. Kein Wunder also, dass man hier Alternativen schaffen wollte.

mietrechtZwar gilt seit dem 1. Juni 2015 das Besteller Prinzip, welches für die Zahlung einer fälligen Courtage in der Regel den Vermieter (als Auftraggeber / Besteller der Leistung) vorsieht, dennoch kommt es immer noch vor, dass die fällige Summe kurzerhand um deklariert wird und zum Beispiel in Form einer viel zu hohe Abschlagssumme, für im Mietobjekt verbleibende Gegenstände, anderweitig zur Zahlung kommt. Immobilien von Privat zu mieten, ist eine Möglichkeit, um Kosten zu sparen.

 

Immobilien Vermittlungsportale

Fast alle großen Immobilien Vermittlungsportale bieten daher bereits seit einiger Zeit Ihren Kunden die Option, „Immobilien von Privat“ gleich als Suchkriterium einzugeben und die Ergebnisse ihrer Suche dahingehend zu optimieren, dass hierbei lediglich Immobilien von Privat angezeigt werden. Auf diese Weise lassen sich oben genannte Zusatzkosten bequem umgehen und man kann direkt mit dem Vermieter des Wunschobjektes in Verhandlung treten.

Immobilien von Privat – nicht immer vollkommen problemfrei

Doch auch bei dieser Variante sollte der Immobiliensuchende auf gewisse „Problemfelder“ vorbereitet sein. Private Vermieter neigen sehr gerne dazu einen gewissen Druck bei Immobiliensuchenden aufzubauen, um ihre Immobilie möglichst schnell und „vermieterfreundlich“ an den Mann zu bringen.
So kann dieser Druck beispielsweise dadurch aufgebaut werden, dass gleich mehrere möglichen Mieter zur Immobilienbesichtigung geladen werden. Hierbei wird psychologisch suggeriert, dass sich die möglichen Interessenten schnell entscheiden müssen, um gegenüber den Mitinteressenten nicht das Nachsehen zu haben.
Achten sollte man trotz dem Wunsch auf einen schnellen Abschluss auch auf die Form und den Inhalt des Mietvertrags. Es gibt durchaus mieterfreundliche und mieterfeindliche Mietverträge – auch unter den Mustermietverträgen, die durch die divergierenden Interessenvertretungen vorgehalten werden.
Ein weiteres beliebtes Mittel ist auch die „Übernahmepflicht“ bestimmter Gegenstände, die in dem Mietobjekt verbleiben, in Abhängigkeit zum Mietabschluss zu stellen. Hier sollte mitunter wirklich überlegt werden, inwiefern ein solches Ansinnen nicht bereits den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass man sich auch bei Immobilien von Privat nicht unter Druck setzen lassen sollte und Verträge wie Vertragsbedingungen vor dem Abschluss einer genauen Prüfung unterziehen sollte, damit es nicht im Nachhinein zu einem bösen Erwachen kommt, dies kann man eventuell auch über einen Mieterschutzbund regeln.

Fazit zu Immobilien von Privat

Immobilien direkt von Privat zu mieten ist sicherlich ein probates Mittel Geld zu sparen und direkt mit dem Vermieter selbst in Verhandlung zu treten. Dennoch sollte man die notwendige Sorgfalt und Vorsicht walten lassen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Schließlich soll bei einem Mietansinnen ein Vertragsverhältnis beschlossen werden, welches in der Regel über viele Jahre Bestand haben soll. Beherzigt man dies, steht einer direkten Anmietung einer Immobilie von Privat sicherlich nichts im Wege.

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