Mieterschutzbund – Aufgaben

mietrechtDas Mietrecht zählt mit zu den Rechtsgebieten, die permanenten Anpassungen und Neuerungen unterliegen. Zudem sind vielfach auch im Gesetzbuch fixierte Sachverhalte wenig eindeutig und unterliegen einem hohen Interpretations- und Ermessensspielraum. Um hierbei den Überblick nicht zu verlieren ist es wichtig, einen kompetenten und starken Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen, der gegebenenfalls mit Rat und Tat zur Seite steht.

Möglichkeiten der Beratung und Vertretung

Ein solch kompetenter Ansprechpartner ist der Mieterschutzbund, dessen örtliche Vertretungen über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Hier wird durch Solidarität Fachwissen kumuliert und dem einzelnen Mitglied bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Zwar sieht § 79 der Zivilprozessordnung vor, dass der Mieterschutzbund ausschließlich beratend tätig wird, doch hat man es hier mittlerweile geschafft, durch Erweiterungsverträge und Kooperationen kostengünstige Möglichkeiten der gerichtlichen Vertretung zu schaffen.
Der Mieterschutzbund ist entsprechend seines Selbstverständnisses eine Selbsthilfeorganisation, eine starke Solidargemeinschaft und eine Interessenvertretung für Mieter.

Wann ist der Mieterschutzbund der richtige Ansprechpartner?

  • Der Mieterschutzbund berät bei allen anfallenden Fragen zum Thema Mietrecht und hilft von der Vertragsschließung beginnend bis zur Kündigung, bei Streitigkeiten und bei der Notwenigkeit einer Interessenvertretung.
  • Der Mieterschutzbund beantwortet qualifiziert und kompetent alle Fragen zur Miete.
  • Der Mieterschutzbund ist in der Regel eine der Stellen, über die ein aktueller Mietpreisspiegel bezogen werden kann.
  • Der Mieterschutzbund stellt in einer Themen-Datenbank umfangreiche Informationen für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zur Verfügung.

Steht der Mieterschutzbund jedem offen?

Der Mieterschutzbund ist ein eingetragener Verein, der sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert. Demnach muss vor Inanspruchnahme der Leistungen eine Mitgliedschaft erworben werden. Wartezeiten gibt es keine, sodass sie auch bei einem aktuellen Problem sofortige und unbürokratische Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Die Beratungen können vor Ort, vielfach aber auch bereits im Netz oder telefonisch in Anspruch genommen werden.
Der Mieterschutzbund zählt mittlerweile bundesweit mehr als 30.000 Mitglieder. Nicht alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter müssen zwangsläufig vor Gericht enden und so versteht sich der Mieterschutzbund vielfach auch als Mediator zwischen diesen beiden mitunter divergierenden Interessensgruppen. Oftmals lässt sich so für beide Seiten viel Ärger und Geld sparen und langfristig geplante Mietansinnen können so bereinigt unbelastet fortgesetzt werden. In den wenigen Fällen, in denen dies nicht gelingt, vermittelt der Mieterschutzbund an fachkundige Juristen, die in der Regel bereits langjährig für diesen tätig sind.
Auch wohnungspolitisch engagiert sich der Mieterschutzbund im Interesse seiner Mitglieder. Eine besondere Bedeutung hat er aber in jedem Fall in seiner Mitwirkung bei der Erstellung und Anerkennung des regionalen qualifizierten Mietspiegels, bei dem er direkten Einfluss auf die Mietpreisentwicklung nehmen kann.

 

Quellen und weiterführende Literatur
Blank, Hubert (2015): Mietrecht von A-Z, Beck-Rechtsberater, dtv-Verlag
Nick, Matthias (2014): Mietrecht, Campus Verlag
Noack, Birgit / Westner Martina (2015): Miete und Mieterhöhung, Haufe Verlag
Stünzer, Rudolg / Koch, Michael (2013): Mietrecht für Vermieter von A-Z, Haufe Verlag

 

Mehr Informationen rund um den Mietspiegel finden sie auf den folgenden Seiten.