Mietspiegel Kiel

Informationen zum Mietspiegel Kiel 2024

Der aktuelle durchschnittliche Mietpreis (Kaltmiete)in Kiel liegt im Jahr 2024 bei 10,60 EUR /m².


Mietspiegel für Mietwohnungen nach Anzahl Zimmer

Der Preis für eine 1 Zimmer Wohnung in Kiel liegt bei 10,96 EUR /m². Für eine 2 Zimmer Wohnung liegt der aktuelle durchschnittliche Mietpreis im Jahr 2024 bei 10,40 EUR /m².

Zimmer Kiel Schleswig-Holstein Deutschland
110,96 €11,15 €11,30 €
210,40 €10,31 €9,44 €
310,59 €10,01 €9,06 €
410,90 €9,82 €9,29 €


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Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf den aktuellen, tatsächlichen Preisen von Immobilienangeboten. Laden Sie hier den kompletten Marktmietspiegel mit vielen zusäzlichen Informationen herunter.







Mietspiegel für Wohnungen Kiel

Die Mietpreise in Kiel variieren je nach Stadtteil. Wie sich die Mietpreise in den vergangenen 4 Jahren in den Kiel und den Stadtteilen entwickelt haben, sehen Sie in den nachfolgenden Tabellen. Im Stadtteil Ellerbek ist der Mietpreis 2024 pro m² mit 8,61€ am günstigsten und in Ravensberg mit 12,75 € am teuersten.

Stadtteil €/m² in 2021 €/m² in 2022 €/m² in 2023 €/m² in 2024
Ellerbek/Wellingdorf 8,89 € 9,21 € 9,80 € 9,44 €
- Ellerbek 9,30 € 9,50 € 9,54 € 8,61 €
- Wellingdorf 8,20 € 8,70 € 10,14 € 10,27 €
Elmschenhagen/Kroog 8,42 € 8,71 € 9,25 € k. A.
- Elmschenhagen 8,42 € 8,71 € 9,25 € k. A.
Gaarden 8,34 € 8,55 € 9,10 € 10,64 €
- Gaarden-Ost 8,20 € 8,58 € 8,97 € 10,25 €
- Gaarden-Süd und Kronsburg 8,38 € 8,33 € 8,77 € 9,51 €
Hassee/Vieburg 9,19 € 9,82 € 10,33 € 10,00 €
- Hassee 9,19 € 9,82 € 10,33 € 10,00 €
Holtenau 9,66 € 10,53 € 10,69 € k. A.
- Holtenau 9,66 € 10,53 € 10,69 € k. A.
Meimersdorf/Moorsee 8,76 € 9,38 € 9,99 € k. A.
- Meimersdorf 9,00 € 9,31 € 9,96 € k. A.
- Moorsee 7,62 € 7,98 € 8,69 € 10,26 €
Mettenhof 7,62 € 8,11 € 8,29 € k. A.
- Mettenhof 7,62 € 8,11 € 8,29 € k. A.
Mitte 9,93 € 10,41 € 10,78 € 10,88 €
- Altstadt 10,79 € 12,15 € 12,63 € 11,33 €
- Damperhof 9,97 € 10,18 € 10,93 € k. A.
- Exerzierplatz 9,81 € 10,14 € 10,88 € 11,71 €
- Südfriedhof 9,89 € 10,27 € 10,61 € 10,24 €
- Vorstadt 10,26 € 10,47 € 10,71 € k. A.
Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf 8,05 € 8,42 € 8,63 € 8,90 €
- Neumühlen-Dietrichsdorf 8,05 € 8,42 € 8,63 € 8,90 €
Pries-Friedrichsort 8,53 € 9,06 € 9,18 € k. A.
- Friedrichsort 8,15 € 8,52 € 8,86 € 9,32 €
- Pries 8,50 € 9,10 € 9,12 € k. A.
Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook 10,32 € 10,83 € 11,50 € 12,66 €
- Blücherplatz 9,84 € 10,68 € 11,44 € k. A.
- Brunswik 10,45 € 10,70 € 11,15 € 11,80 €
- Düsternbrook 11,95 € 11,86 € 13,30 € k. A.
- Ravensberg 10,18 € 10,86 € 11,45 € 12,75 €
Russee/Hammer 9,06 € 9,61 € 9,92 € k. A.
- Russee 9,06 € 9,61 € 9,92 € k. A.
Schilksee 9,65 € 9,80 € 9,89 € k. A.
- Schilksee 9,65 € 9,80 € 9,89 € k. A.
Schreventeich/Hasseldieksdamm 9,67 € 10,31 € 10,68 € 10,27 €
- Hasseldieksdamm 8,79 € 9,17 € 9,80 € k. A.
- Schreventeich 9,74 € 10,42 € 10,83 € 10,61 €
Suchsdorf 8,90 € 9,22 € 10,29 € k. A.
- Suchsdorf 8,90 € 9,22 € 10,29 € k. A.
Wellsee/Kronsburg/Rönne 8,47 € 8,92 € 9,72 € 9,74 €
- Rönne k. A. k. A. k. A. k. A.
- Wellsee 8,45 € 8,92 € 9,71 € 9,54 €
Wik 9,62 € 10,34 € 10,57 € 11,37 €
- Wik 9,62 € 10,34 € 10,57 € 11,37 €


Mietspiegel nach m² für Wohnungen in Kiel

Für eine 50m²-Wohnung in Kiel liegt der durchschnittliche Mietpreis (Kaltmiete) 2024 bei 10,23 EUR/m². Für eine 70m² große Wohnung zahlt man zur Zeit 10,26 EUR/m².

Kiel Schleswig-Holstein Deutschland
alle10,60 € 10,25 € 9,50 €
20 - 3511,86 € 11,83 € 12,21 €
35 - 4510,76 € 10,81 € 10,19 €
45 - 5010,22 € 10,35 € 9,29 €
50 - 6010,23 € 10,06 € 9,06 €
60 - 7510,26 € 9,97 € 9,02 €
75 - 8510,76 € 10,20 € 9,29 €
85 - 10010,95 € 10,11 € 9,58 €
100 - 12,80 € 10,04 € 9,82 €

Kaufpreisentwicklung für Haus/Wohnung je m² Kiel


Der durchschnittliche Kaufpreis für eine Eigentumswohnung in Kiel beträgt 3.407 EUR/m². Für ein Haus zahlen Sie einen durchschnittlichen m² Preis von 3.131 EUR/m².

Jahr Wohnungen Häuser
20243.407 €3.131 €
20233.434 €3.294 €
20223.808 €3.629 €
20213.598 €3.476 €

Datenquelle VALUE Marktdatenbank

Wichtiger Hinweis zu den angegebenen Mietenspiegelpreisen:

Der vorliegende Marktmietenspiegel für Kiel ist kein offizieller Mietspiegel von Kiel. Bei den von uns ermittelten Angaben werden Neubauten nicht in die Preisermittlung miteinbezogen. Die angegebenen Mietpreise pro m² beziehen sich auf die Kaltmiete. Unsere Berechnungen basieren auf den Daten der VALUE Marktdatenbank, einer etablierten Datenquelle der deutschen Immobilienwirtschaft. Sie ersetzen keinesfalls den eventuell vorhandenen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel von Kiel. Sie sind aber gerade für Kauf- oder Mietinteressierte wichtig und können als Vergleichswerte verwendet werden.


 Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein Kiel hat einen qualifizierten Mietspiegel gem. § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aktuell vom 20.06.2017 in Kraft gesetzt. Durch Sachverständige und betroffene Parteien erarbeitet, bietet er Transparenz. Dadurch ist ein wissenschaftlich fundiertes Abbild der gezahlten Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt geschaffen worden. Die rechtssichere und repräsentative Basis zur Gestaltung von Nettokaltmieten ist Sicherheit für alle Beteiligten bei der Neuvermietung. Beim Verlangen nach Mieterhöhungen kommt dem aktuellen Mietspiegel in Kiel eine große Bedeutung zu.

Neu ist in diesem Zusammenhang ein anderes Auswertungsverfahren. Eine Umstellung vom bisherigen Tabellenverfahren auf die Regressionsmethode soll stärkere Differenzierung der Faktoren zur Bildung der Mietpreise erlangen. Die Wohnfläche, die Lage im Stadtbereich und die jeweilige Ausstattung und das Baualter finden unter anderen Prämissen Berücksichtigung. Mit dem aktuellen Mietspiegel können nun Wohnungen von 25 bis 120 m² geprüft werden. Da das Baualter verstärkt berücksichtigt wird, weil in den Jahrzehnten wesentliche Unterschiede in den Qualitäten der Bauten zu verzeichnen sind, ergeben sich zur Beschaffenheit mehrere Klassen. Zuschläge für die Qualität erhalten Bauten aus den Jahren Gründerzeit bis 1918 und Bauten, die nach 1994 fertiggestellt wurden. Energetische Gesichtspunkte finden ebenso größere Beachtung bei der Bewertung. Die betreffen nun auch Bauten aus den Jahren vor 1995.

Wo finde ich den aktuellen, qualifizierten Mietspiegel für Kiel?

Den aktuellen, qualifizierten Mietspiegel für Kiel können Sie kostenlos in Form einer PDF-Datei auf der offiziellen Seite der Stadt Kiel herunterladen.
[mietspiegel stadt=“Kiel“]

Für Kiel als Landeshauptstadt ist die Mietpreisverteilung/Nettokaltmiete wie folgt:

kleine Wohnungen bis 40 m² Größe                     8,78 €/m²

Wohnungen von 40 bis 80 m² Größe                   8,18 €/m²

Wohnungen von 80 bis 120 m² Größe                 9,39 €/m²

Wohnungen ab 120 m²                                            8,51 €/m²

Die Stadt Kiel hat einen Durchschnittspreis von 8,46 €/m² bei der Nettokaltmiete.

Vergleicht man den Preis für Miete von Häusern/ Nettokaltmiete per Februar 2018 stellen sich folgende Zahlen dar:

Häuser bis zu 100 m ² Wohnfläche                   930,00 €/m²

Häuser von 140 bis 180 m² Wohnfläche        1.316,67 €/m²

Die Miete eines Hauses liegt durchschnittlich bei 1.220,00 €/m².

Die Entwicklung der Mietpreise zeigt einen Anstieg an Angeboten besonders bei Mietwohnungen zu einem Nettokaltmietenpreis von 350 € bis 400 €. Diese Wohnungen haben durchschnittlich 2 Zimmer und gelegentlich 3 Zimmer wobei die Wohnfläche hier meistens rund 60 m² beträgt.   Aktuell ist eine Mietsteigerung bei Neuvermietungen um 3,1 Prozent und bei den bestehenden Mieten um 4,6 Prozent. Steigerungen bei dem Mieten sind in Beispielen der Stadt um 14 % erfolgt. Die Einführung der Mietpreisbremse hat etliche Vermieter bewogen, die Mieten anzuheben, um nicht noch Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. So eine Entwicklung ist ebenfalls neu auf dem Mietmarkt in Kiel. Bei einer Neuvermietung braucht jeder Interessent einen Vergleich der ortsüblichen Miete. Niemand möchte Konflikte oder gar einen Prozess führen, um eine Wohnung überhaupt mieten zu können. Eine Mieterhöhung bei Bestandsmiete kann nur verlangt werden, wenn ein Jahr seit der letzten Erhöhung vergangen ist. Bei der Vereinbarung einer Staffelmiete entfällt dieser Grundsatz. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Berechnung der Wohnfläche, die zu erheblichen Abweichungen führen kann. Zwei Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor. Bis zum Ende des Jahres 2003 gilt die 2. Berechnungsverordnung mit den §§ 42 bis 44. Ab Beginn des Jahres 2004 ist die Wohnflächenverordnung anzuwenden.

Wohnungen

Die vorliegenden Werte betreffen ausschließlich die Wohnungen, die zum Bestand des Anbieters gezählt werden. Kaltmieten, die bei Neuvermietungen erzielt werden können. Die Stadt hat einen erheblichen Bedarf an Wohnungen per sofort festgestellt. Für die Zeit bis 2030 stellt sich ein Mangel von 23.000 Wohnungen dar. Als Initiative für die Deckung des Bedarfs will die Stadt einen »Wohnungsbauflächenatlas 2.0« aktivieren. Unter anderen Plänen ist auch die Aufstockung von Gebäuden im Plan. Insbesondere die Bauten aus den 50 er und 60 er Jahren sind in den Fokus der Bauplanung gerückt. Gemeinsam sollen Eigentümer und Unternehmen mit den Anwohnern prüfen, wie die Areale ausgenutzt werden können.

Quelle:

Immowelt