Mietpreisspiegel, was ist das?

mietrechtDer Mietspiegel bildet eine Übersicht der ortsüblichen (regionalen) Vergleichsmiete ab. Synonym zum Begriff des Mietspiegels wird in der einschlägigen Literatur oftmals auch der Begriff Mietpreisspiegel benutzt.
Durch die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt der Mietspiegel sowohl für potenzielle Vermieter als auch für Mieter einen Richtwert dar, der beispielsweise bei dem Ansinnen auf Mietpreiserhöhung regulierend in das mietrechtlich orientierte Marktsegment eingreifen soll. Unter festgelegten Voraussetzungen erhält der Mietspiegel dadurch auch juristische Bedeutung und kann zu Schlichtungsversuchen und Urteilsfindungen hinzugezogen werden.

Einfacher versus qualifizierter Mietpreisspiegel

Differenziert wird hinsichtlich dieser Möglichkeiten der einfache und der qualifizierte Mietpreisspiegel. Beide unterscheiden sich bezüglich ihrer Daten und deren Aktualität, den Kriterien ihrer Erstellung und hinsichtlich ihres Bedeutungsgehaltes. Die Festlegung dieser Kriterien erfolgt im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ob ein Mietspiegel zum Schutz des Mieters genutzt werden kann, hängt damit nicht zuletzt von diesen Merkmalen ab.
Abzugrenzen ist der Mietspiegel von einfachen Mietübersichten, denen in der Regel andere Daten zugrunde liegen und deren Erhebungsmethode sich nicht auf das Bürgerliche Gesetzbuch beziehen. Auch die Tatsache wer einen Mietspiegel erstellt und wessen Anerkennung dieser erhält spielen eine große Rolle für dessen Verwertbarkeit.

 

Der Mietspiegel als Schutz vor Mietwucher

Der Mietspiegel bietet unter den angeschnittenen Voraussetzungen eine adäquate Option, zur Verhinderung von Mietwucher, einem Tatbestand, der durchaus auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Die Grenzen zum Mietwucher variieren je nach Festlegung und regionaler Wohnungssituation. Daher werden auch diese oftmals im Zuge der Mietspiegelerstellung gleichfalls mit beschrieben.

Konkretisierung des Mietspiegels durch den Spannenkatalog

Eng mit dem Mietspiegel verknüpft ist der sogenannte Spannenkatalog, der mehr oder weniger eine Erweiterung oder auch eine Konkretisierung des Mietspiegels darstellt. Hierbei werden neben den rein monetär orientierten Größen weitere Kriterien, die für die Wohn- und Wohnungsqualität von Bedeutung sind, mit einbezogen. Da jedoch keine allgemeine Verpflichtung besteht, ist die Handhabung der Städte und Gemeinden hierzu höchst unterschiedlich.

Kritik am Mietspiegel Konzept

Diese Uneinheitlichkeit, verursacht durch die mangelnde gesetzliche Fixierung wird oftmals auch als Kritikpunkt des Mietspiegel-Konzeptes angesehen. Als weitere Schwachpunkte wird die Auswahl der zugrunde gelegten Daten benannt, die nur ein äußerst verzerrtes Bild der tatsächlichen Mietzinssituation einer Stadt oder Gemeinde abbilden. Kleinere Städte oder Gemeinden halten ihren Bürgern oftmals überhaupt keinen Mietspiegel vor, sodass hier auf die Daten vergleichbarer Regionen zurückgegriffen werden muss. Auch dies ist ein Punkt, der sicherlich nicht immer zu zufriedenstellenden Ergebnissen kommen lässt und individuelle Auslegungsspielräume offen lässt.

Übersicht behalten durch den Mieterschutzbund

Daher bieten die Mieterschutzverbände diesbezüglich eine fundiert Möglichkeit, sich in der Vielzahl der bestehenden Optionen und Möglichkeiten beraten zu lassen und den Überblick nicht zu verlieren. Der örtliche Mieterschutzbund kann hier allen voran immer ein erster qualifizierter und orientierender Ansprechpartner sein. Sollten beratende Hilfen nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann dieser unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen auch eine nachfolgende gerichtliche Vertretung organisieren.

Allgemeine Bezugsadressen des Mietspiegels

Auskünfte über den aktuellen Mietspiegel geben in der Regel die Städte oder Gemeinden selbst sowie die Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterseite. Vielfach kann der Mietspiegel auch im Netz heruntergeladen werden. Beide Formen (print und digital) erfordern in der Regel die Zahlung einer Schutzgebühr. Für die Städte Berlin, Dresden, Hamburg, Köln, Münster, Nürnberg und Stuttgart ist dies beispielsweise in qualifizierter Form der Fall.

 

Quellen und weiterführende Literatur
Blank, Hubert (2015): Mietrecht von A-Z, Beck-Rechtsberater, dtv-Verlag
Nick, Matthias (2014): Mietrecht, Campus Verlag
Noack, Birgit / Westner Martina (2015): Miete und Mieterhöhung, Haufe Verlag
Stünzer, Rudolg / Koch, Michael (2013): Mietrecht für Vermieter von A-Z, Haufe Verlag

Mehr Informationen rund um den Mietspiegel finden sie auf den folgenden Seiten.