Ärger um Kölner Mietspiegel

Vorschlag eines komplexeren Verfahrens sorgt für Ärger rund um den Kölner Mietspiegel

Ein Mietspiegel soll in erster Linie transparent darüber Auskunft geben, wie hoch die Mieten in einer Gemeinde ausfallen und gleichzeitig eine Vergleichsgrundlage darstellen. Darüber hinaus bildet das jeweils veranschlagte Mietniveau den rechtlichen Rahmen für möglicherweise veranschlagte Mieterhöhungen. Das Kölner Ratsbündnis spricht sich indes für ein komplexeres Verfahren zur Erhebung des Mietspiegels aus und erntet harsche Kritik aus politischen Lagern und Interessensverbänden.

Heftige Kritik von Mieter- und Vermieterverbänden

Obgleich das Vorhaben bisweilen lediglich theoretische Ausmaße in Form von Diskussionen im Kölner Ratsbündnis annimmt, läuten die Alarmglocken bei Mieter- und Vermieterverbänden mit hallendem Nachschlag. Angesichts erster Diskussionen erklärte beispielsweise Hans Jörg Depel, offizieller Sprecher des Mietvereins Köln, dass der Mietspiegel derzeit „eine Sache“ sei, welche in der beliebten Metropole am Rhein funktioniere. In seiner Stellungnahme bezweifelt Depel außerdem, dass ein neues Bewertungs- bzw. Beurteilungsverfahren zu einer besseren Bemessungsgrundlage beitragen würde.

Im Fokus steht dabei die Bereitstellung von zusätzlichen 300.000 Euro durch die Stadt Köln, um ein neues Verfahren zu etablieren. Kritiker, wie Depel sowie Vertreter anderer Verbände stellen diese Investition zugunsten eines angeblich qualifizierten Mietspiegels in Frage.

Zu welchem Zweck Mietspiegel dienen

Der Mietspiegel dient dazu, eine ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb eines Stadtteils bzw. einer Gemeinde zu ermitteln. In diesem Zusammenhang spielt das Bürgerliche Gesetzbuch eine zentrale Rolle: Es schreibt unter anderem vor, dass in einer Gemeinde Mieten für Wohnraum von vergleichbarer Art im Hinblick auf Größe, Beschaffenheit und Lage ein Mietspiegel gebildet werden muss. Gleichzeitig verweis das Gesetz auf die energetische Ausstattung von Wohnräumen und verweist dabei auf die vergangenen sechs (Entwicklungs-)Jahre.

Der sechsjährige Betrachtungszeitraum trägt zu einem abdämpfenden Effekt bei. So werden zum Beispiel geringere Mieten während des genannten Zeitraums bei der jährlichen Neuermittlung des Mietspiegels einer Gemeinde in vollem Umfang berücksichtigt, sodass ein aussagekräftiger Durchschnittswert errechnet werden kann. Während der vergangenen Jahre lässt sich in diesem Zusammenhang feststellen, dass die für einen Mietspiegel ermittelten Werte stets unter den Angebotsmieten liegen.

Diskussionen um den „einfachen Mietspiegel“

Das wohnungspolitische Instrument eines einfachen Mietspiegels ist seit Jahrzehnten fest in der Kölner Stadtpolitik verankert und sorgt nun für jede Menge Diskussionsstoff. Der sogenannte „einfache Mietspiegel“, welcher von der Rheinischen Immobilienbörse in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Mieter- bzw. Vermieterverbänden sowie Makler erstellt wird, steht nun auf dem Prüfstand. Das Kölner Ratsbündnis spricht sich indes für einen qualifizierteren Mietspiegel aus, welcher wesentlich höhere Aufwendungen mit sich bringen würde.

Der Antrag erreichte die Tagesordnung bereits Anfang 2022 und wurde durch das Bündnis von CDU und Grünen eingereicht. Teile oppositioneller Parteien hatten sich ebenfalls dem Antrag angeschlossen und befürworteten die Aufnahme in die politische Tagesordnung. Aufgrund der Priorisierung anderer wichtiger Themen mit politischer Tragweite wurde der Tagesordnungspunkt zunächst nach hinten verschoben.

Die Grünen versprechen sich mehr Transparenz durch qualifizierte Mietspiegel

Aussagekräfte Mietspiegel werden mittlerweile unter Einhaltung strenger Vorgaben erstellt und erfahren auf diese Weise im Vergleich zu vorhergegangenen Jahrzehnten einen deutlich präziseren Informationsgehalt. Eine Anfrage an die Partei der Grünen, welche in Köln die größte Ratsfraktion bildet, ergab, dass ein neues Verfahren zur Erhebung des Mietspiegels in der rheinischen Metropole „mehr Transparenz in die Mietpreisentwicklung“ bringen würde. Daraus resultiere der Vorteil, dass Mieter vom Recht der Beweislastumkehr im Falle einer Mietsteigerung Gebrauch machen können.

Folglich wären Vermieter in der Beweispflicht. Im Rahmen der gestellten Anfrage verwies ein Sprecher auf ein Ziel der amtierenden Ampelkoalition, wonach die Erstellung von Mietspiegeln für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtend sein soll.

Diskussion im Kölner Wohnungsbauforum

Ein Beschluss steht bislang wegen der Überarbeitung der Tagesordnung im vergangenen Jahr noch aus. Die Anhörung von Experten wurde letztendlich vertagt. Laut letzter Sachstandsmeldung werde die zuständige Verwaltung das Thema im nächsten Kölner Wohnungsbauforum zur Sprache bringen und damit eine Diskussionsplattform für alle beteiligten Parteien schaffen.

Quelle: Kölner-Stadt-Anzeiger