Studentenwohnung – wo findet man diese?

mietrechtDer Begriff der Studentenwohnung ist eigentlich irreführend, denn er suggeriert, dass auf dem Wohnungsmarkt Immobilien existieren, die explizit der Vermietung an Studenten vorbehalten sind. Dem ist jedoch nicht so.
Allerdings gibt es durchaus einen Teilsektor des Immobilienmarktes, der sich primär auf die Vermittlung kleinerer und preiswerterer Wohnungen an StudentInnen spezialisiert hat. Zum Teil werden hierüber auch Zimmer in Wohngemeinschaften vermittelt.

Vermittlungsportale für Studentenwohnungen

Im Netz existieren einige Portale, die sich auf die Wohnraumvermittlung für StudentInnen spezialisiert haben. Nachfolgend werden, ohne den Anspruch der Vollständigkeit, einige dieser Vermittlungsportale benannt.

  • studenten-wohnung. de http://www.studenten-wohnung.de/
  • studentenwohnung.com http://www.studentenwohnung.com/
  • The Flag Münster http://www.theflag-muenster.de/de/studentenwohnungen.html
  • Prime Studentenwohnungen http://www.primestudentenwohnen.de/osnabrueck-de/hermann-ehlers-haus-osnabruck-de
  • studentenwohnungsmarkt.de http://www.studentenwohnungsmarkt.de/
  • Studentenwohnungsbörse http://www.studentenwohnungsboerse.de/
  • WG-Gesucht http://www.wg-gesucht.de/

Andere Vermittlungsportale bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die Begriffe „WG“ oder „Studentenwohnung“ mit in ihre Suchmaske einzugeben und damit die gewünschten Immobilien herauszufiltern.

  • Immonet http://www.immonet.de/nordrhein-westfalen/koeln-studentenwohnung.html
  • Wohnungsmarkt 24 http://www.wohnungsmarkt24.de/Wohngemeinschaften-Koeln

Informationen und Hilfestellungen der Universitäten beachten

Lohnenswert ist es immer, auch die Hinweise und Hilfestellungen der Universitäten zu beachten. Diese halten zum Teil eigene Portale vor, in denen Studentenwohnungen vermittelt werden oder aber an regionale Ansprechpartner vermittelt wird.
Das Studentenwerk kann ein erster Ansprechpartner sein, ebenso wie das sogenannte „Schwarze Brett“ einer Universität, an dem in der Regel Aushänge zu freien Studentenwohnungen zu finden sind. Es lohnt sich in jedem Fall, in der örtlichen Zeitschrift eine eigene Suchanzeige zu schalten.

Alternative Studentenwohnheim

Eine mögliche Alternative zur eigenen Studentenwohnung oder zu einem WG-Zimmer in einer Studentenwohnung kann unter Umständen ein Zimmer in einem Studentenwohnheim sein. Gerade im Zuge des verkürzten Abiturs, bei dem mitunter noch minderjährige Studenten und Studentinnen an die Unis drängen, kann dies eine gute Übergangslösung darstellen. Die Vorteile sind, dass man dort in der Regel sehr schnell Anschluss findet und durch die Heimleitung im Notfall immer ein erwachsener Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht.
Zum Teil werden in Studentenwohnheime auch besondere Angebote für Studierende mit Kind vorgehalten oder aber Zimmer können teil- oder vollmöbliert bezogen werden. Die Ausstattungen variieren unter den Studentenwohnheimen sehr stark und es lohnt sich immer, sich durch einen Besichtigungstermin ein eigenes Bild zu machen.

Was kostet eine Studentenwohnung?

Die Mieten für Studentenwohnungen variieren entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmieten von Stadt zu Stadt sehr stark. Aber auch innerhalb der Städte gibt es große Preisunterschiede, die sich zum Beispiel aus der Wohnlage, der Ausstattung oder anderen Kriterien begründen. Viele Universitätsstädte haben zudem sogenannte „Studentenviertel“ in denen die Mieten im Allgemeinen geringer ausfallen als in anderen Stadtteilen.
Beim Wohnungsamt der jeweiligen Stadt kann man sich erkundigen, ob die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sinnvoll ist. Mit diesem erhält man unter Umständen die Möglichkeit, eine kostengünstige Sozialwohnung anzumieten. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht in der Regel nicht für Studenten.
Für EmpfängerInnen von Bafög-Leistungen kann unabhängig von der tatsächlich zu zahlenden Miethöhe eine Wohnpauschale bezogen werden. Die Höhe dieser Wohnpauschale beläuft sich bei Studierenden mit eigener Studentenwohnung, einem WG-Zimmer oder einem Zimmer in einem Studentenwohnheim auf 224,- Euro und bei Studierenden, die noch im elterlichen Haushalt wohnen auf 49,- Euro. Für die Bewilligungszeiträume ab 1. August bzw. 1. Oktober 2016 steigen diese Pauschalen auf 250,- Euro und 52,- Euro.

 

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