Mietspiegel Monheim am Rhein

Mietspiegel Monheim am Rhein 2026 Informationen

Der aktuelle Mietspiegel in Monheim am Rhein liegt 2026 bei durchschnittlich 11,16 EUR /m².


Mietspiegel für Mietwohnungen nach Anzahl Zimmer

Der Preis für eine 1 Zimmer Wohnung in Monheim am Rhein liegt bei 11,59 EUR /m². Für eine 2 Zimmer Wohnung liegt der aktuelle durchschnittliche Mietpreis im Jahr 2026 bei 11,03 EUR /m².

Zimmer Monheim am Rhein Nordrhein-Westfalen Deutschland
111,59 €11,32 €12,50 €
211,03 €9,56 €10,25 €
311,69 €9,17 €9,74 €
410,80 €9,33 €9,75 €

Historische Entwicklung der m² Preise nach Anzahl Zimmer für Wohnungen in den letzten Jahren

Zimmer m² in 2022 m² in 2023 m² in 2024 m² in 2025
110,94 €10,47 €11,67 €11,59 €
210,03 €10,36 €10,72 €11,03 €
310,08 €10,45 €10,95 €11,69 €
49,35 €9,94 €10,27 €10,80 €


Download Markt-Mietspiegel Monheim am Rhein als PDF-Dokument:

Download Markt-Mietpreisspiegel Monheim am Rhein als PDF-Dokument Der Marktmietspiegel basiert auf aktuellen, tatsächlichen Preisen der Immobilienwirtschaft und ist kein amtlicher Mietspiegel. Laden Sie hier den ausführlichen Marktmietspiegel als PDF-Dokument herunter.







Mietspiegel für Wohnungen Monheim am Rhein

Der durchschnittliche Mietpreis in Monheim am Rhein liegt bei 11,16 EUR /m².

Ortsteil m² in 2022 m² in 2023 m² in 2024 m² in 2025
Baumberg k. A. k. A. k. A.11,17 €
Blee k. A. k. A. k. A.k. A.
Laacherhof k. A. k. A. k. A.k. A.
Zentrum k. A. k. A. k. A.k. A.

Mietspiegel nach m² für Wohnungen in Monheim am Rhein

Für eine 50m²-Wohnung in Monheim am Rhein liegt der durchschnittliche Mietpreis (Kaltmiete) 2026 bei 10,82 EUR/m². Für eine 70m² große Wohnung zahlt man zur Zeit 10,98 EUR/m².

Monheim am Rhein Nordrhein-Westfalen Deutschland
alle11,16 € 9,64 € 10,32 €
20 - 3511,83 € 12,70 € 13,58 €
35 - 4511,43 € 10,40 € 11,22 €
45 - 5011,34 € 9,69 € 10,22 €
50 - 6010,82 € 9,32 € 9,89 €
60 - 7510,98 € 9,13 € 9,78 €
75 - 8511,20 € 9,14 € 9,95 €
85 - 10011,63 € 9,56 € 10,08 €
100 - 12,25 € 9,74 € 10,12 €

Historische Entwicklung der m² Preise bei unterschiedlichen Wohnungsgrößen in den letzten Jahren

m² in 2022 m² in 2023 m² in 2024 m² in 2025
alle9,93 €10,30 €10,67 €11,16 €
20 - 3510,95 €k. A.11,81 €11,83 €
35 - 4510,71 €10,85 €11,75 €11,43 €
45 - 509,79 €10,63 €11,63 €11,34 €
50 - 6010,06 €10,33 €10,58 €10,82 €
60 - 759,67 €10,25 €10,49 €10,98 €
75 - 8510,17 €10,14 €10,73 €11,20 €
85 - 1009,97 €10,19 €10,45 €11,63 €
100 - 10,04 €11,78 €11,45 €12,25 €

Datenquelle VALUE Marktdatenbank

Bei den von uns ermittelten Angaben werden Neubauten nicht in die Preisermittlung miteinbezogen. Die angegebenen Mietpreise pro m² beziehen sich auf die Kaltmiete. Unsere Berechnungen basieren auf den Daten der VALUE Marktdatenbank, einer etablierten Datenquelle der deutschen Immobilienwirtschaft.


Mietspiegel Monheim am Rhein

Was ist der Mietspiegel Monheim am Rhein?

Der Mietspiegel für Monheim am Rhein dient als Orientierung, welche Nettokaltmieten (also ohne Heiz- und Nebenkosten) im Stadtgebiet als „ortsüblich“ gelten. Er hilft Mietern und Vermietern dabei, Mieten besser einzuordnen – etwa bei einer Neuvermietung, einer Mieterhöhung oder wenn man prüfen will, ob ein Angebot preislich realistisch ist. Wichtig ist dabei: Je nach Datenbasis können sich Werte unterscheiden, weil nicht jede Quelle dasselbe misst (Bestandsmieten vs. Angebotsmieten, Stichtage, Stichprobengröße).

Im Zentrum dieser Auswertung stehen die Daten der VALUE Marktdatenbank. Danach liegt der durchschnittliche Mietpreis (Kaltmiete) in Monheim am Rhein im Jahr 2025 bei 11,16 €/m². Für eine 1-Zimmer-Wohnung werden im Schnitt 11,59 €/m² ausgewiesen, für eine 2-Zimmer-Wohnung 11,03 €/m². Nach Wohnungsgrößen betrachtet liegt eine 50-m²-Wohnung bei 10,82 €/m², eine 70-m²-Wohnung bei 10,98 €/m². Diese Werte bilden den Kern der Seite und sind die maßgebliche Referenz.

Unterschied zwischen qualifiziertem und einfachem Mietspiegel

Beim Mietspiegel wird grundsätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel unterschieden. Ein einfacher Mietspiegel ist eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten, die von der Gemeinde oder Interessenvertretungen erstellt und veröffentlicht werden kann – oft mit weniger strengen Vorgaben zur wissenschaftlichen Methodik. Ein qualifizierter Mietspiegel geht deutlich weiter: Er wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, regelmäßig aktualisiert (in der Praxis meist alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre neu erstellt) und unter Beteiligung von Mieter- und Vermietervertretungen erarbeitet. Dadurch hat er in Streitfällen ein höheres Gewicht und bietet in der Regel mehr Rechtssicherheit bei Mieterhöhungen innerhalb bestehender Mietverhältnisse.

Für Monheim am Rhein ist in der Praxis entscheidend, ob die Stadt einen eigenen Mietspiegel veröffentlicht oder ob man sich – je nach Zweck – auf anerkannte Markt- und Vergleichsdaten stützen muss. Gerade wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, spielen nachvollziehbare Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder seriöse Marktauswertungen häufiger eine Rolle.

Welche Eckdaten werden zur Berechnung herangezogen?

Damit Mietpreise vergleichbar werden, werden Wohnungen typischerweise nach Merkmalen gruppiert. Auch bei Marktanalysen und Datenbanken stehen meist ähnliche Eckdaten im Fokus:

  • Wohnungsgröße (m²) und Zimmeranzahl
  • Baualtersklasse und Modernisierungsstand
  • Lage im Stadtgebiet (zentral, ruhige Wohnlage, verkehrsnah etc.)
  • Ausstattung (z. B. Balkon/Terrasse, Aufzug, Stellplatz, energetischer Zustand)

In Monheim am Rhein wirken sich zusätzlich Faktoren wie die Nähe zum Rhein, die Anbindung Richtung Düsseldorf/Köln und die Nachfrage nach kleineren Einheiten spürbar auf das Preisniveau aus. Gerade 1- und 2-Zimmer-Wohnungen sind oft gefragt, was sich in den Quadratmeterpreisen widerspiegelt.

Wo finde ich den aktuellen Mietspiegel?

Offizielle Informationen rund um das Thema Mietspiegel stellt die Stadt Monheim am Rhein über ihre Service-Seiten bereit. Dort findest du die städtische Anlaufstelle bzw. Hinweise, wie das Thema in Monheim gehandhabt wird und an wen man sich wenden kann.

➡️ Offizielle Informationen der Stadt Monheim am Rhein zum Thema Mietspiegel

Ortsübliche Vergleichsmiete

Auf Basis der VALUE Marktdatenbank liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in Monheim am Rhein 2025 im Durchschnitt bei 11,16 €/m² (Nettokaltmiete). Je nach Wohnungszuschnitt zeigen sich Unterschiede: 1-Zimmer-Wohnungen liegen bei 11,59 €/m², 2-Zimmer-Wohnungen bei 11,03 €/m². Nach typischen Wohnflächen bewegt sich eine 50-m²-Wohnung bei 10,82 €/m², eine 70-m²-Wohnung bei 10,98 €/m². Das passt zu einem Muster, das viele Städte kennen: Kleinere Wohnungen sind pro Quadratmeter oft etwas teurer, während größere Flächen den Quadratmeterpreis tendenziell glätten.

Ergänzend sprechen andere Marktanalysen – die stärker Angebotsmieten aus Inseraten abbilden – teils von leicht höheren Werten. Je nach Stichtag und Methode werden für Monheim am Rhein Größenordnungen zwischen rund 11,2 € und 12,8 €/m² genannt; vereinzelt werden auch Bandbreiten von unter 10 € bis knapp 14 €/m² berichtet. Solche Abweichungen sind plausibel, weil Angebotsmieten kurzfristig reagieren und eher modernisierte bzw. neu angebotene Wohnungen im Datensatz landen, während Bestandsmieten häufig „langsamer“ steigen.

Entwicklung der Mietpreise

In den letzten Jahren hat sich das Mietniveau in Monheim am Rhein insgesamt stabil bis anziehend entwickelt. Die VALUE-Daten zeigen für 2025 ein Preisniveau knapp über 11 €/m² im Durchschnitt – ein Wert, der für eine gut angebundene Stadt im Umfeld der großen Zentren Düsseldorf und Köln typisch ist. In Phasen mit knapperem Angebot (z. B. bei kleineren Wohnungen oder sehr gefragten Lagen) können Neuvertragsmieten schneller nach oben gehen, während bestehende Mietverhältnisse häufig nur schrittweise angepasst werden.

Für Mieter und Vermieter lohnt sich deshalb immer ein Blick auf die konkreten Wohnwertmerkmale: Baujahr, energetischer Zustand, Modernisierungen und Lage innerhalb Monheims machen in der Praxis oft den Unterschied. Wer eine Mieterhöhung prüfen will, sollte nicht nur einen Durchschnittswert heranziehen, sondern vergleichbare Wohnungen betrachten und – je nach rechtlicher Situation – die jeweils zulässige Begründungsform wählen.