Die Mietpreisbremse: Segen für den deutschen Wohnungsmarkt?

Seit Juni 2015 gilt sie, die Mietpreisbremse. Sie soll Mieter vor überzogenen Mieten schützen. Zu diesem Zweck dürfen Neuvermietungen, die nach Oktober 2015 fertiggestellt wurden, nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Doch häufig halten sich Vermieter nicht daran und noch häufiger finden sie Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

 

Die Tricks der Vermieter gegen die Mietpreisbremse

Investitionen in Modernisierungen und vor allem auch in eine umweltfreundliche, also energetische Sanierung, sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen. Das bedeutet: Vermieter können bis zu elf Prozent pro Jahr auf die Miete draufschlagen. Und das selbst dann noch, wenn die Modernisierung schon längt abbezahlt ist. So machte letztes Jahr in Berlin der Fall der Deutsche Wohnen AG Schlagzeilen.

Der Vorwurf der Mieter: Die Deutsche Wohnen AG investiere in die Instandhaltung, sondern einzig und allein in sogenannte Modernisierungsmaßnahmen. Das Ergebnis: Mieterhöhungen von bis zu 50 Prozent – und das trotz Mietpreisbremse. Ebenfalls nicht betroffen von der Mietpreisbremse sind Wohnungen, die nur für einen bestimmten Zeitraum vermietet werden. Dazu geben die Vermieter die Wohnung gerne als möbliert aus. Für die Möbel darf nämlich ein Zuschlag auf die Miete erhoben werden, der sich nicht an der ortsüblichen Miete orientieren muss.

Ein weiteres beliebtes Mittel ist die sogenannte teilgewerblichen Vermietung. Teilgewerbliche Wohnungen haben neben den „normalen“ Zimmern, die herkömmlich vermietet werden, noch ein weiteres, das laut Mietvertrag gewerblich genutzt werden darf. Ist der Mieter tatsächlich gewerbetreibend, kann das steuerliche Vorteile haben. Oft ist das aber nicht so. Daher bringt diese Form der Vermietung nur dem Vermieter etwas. Der ist damit nämlich nicht an die Mietpreisbremse gebunden.

Eine einfache Sache also, die Miete ganz legal zu erhöhen. Mal ganz davon abgesehen, dass ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse ohnehin keine Folgen hat. Weder Verwarn-noch Bußgelder werden fällig, wenn ein Vermieter die Miete über die gesetzlichen Regelungen hinaus erhöht. Für den Mieter gibt es nur eine Möglichkeit: Er kann die zu viel gezahlte Miete von seinem Vermieter einklagen. Das machen Mieter natürlich nur in den seltensten Fällen, während sie noch in der Wohnung wohnen, sondern wenn überhaupt erst dann, nachdem sie ausgezogen sind. Denn wohl nur wenige Mieter möchten sich mit ihrem Vermieter anlegen. Die Folge: Die gesamte Mietzeit über zahlen sie viel zu viel Miete, haben aber kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Mietpreisbremse wird wieder abgeschafft

Was also tun? Einer Studie im Auftrag der Grünen zufolge, zahlen die Mieter in Deutschland bis zu 310 Millionen Euro pro Jahr zu viel Miete. Das lässt an der Effektivität der Mietpreisbremse zweifeln. Doch statt am Gesetz nachzubessern, wie man es als Verbraucher vielleicht denken und wünschen würde, haben die Parteien eine andere Lösung parat: In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird die Mietpreisbremse wieder abgeschafft. Mit der Begründung, dass der erhoffte Effekt, nämlich ein nur moderater Anstieg der Mietpreise in beiden Bundesländern nicht eingetreten ist.

Jetzt kann man natürlich darüber streiten, ob der Grund für eine Wirkung der Mietpreisbremse an ihr selbst liegt, oder vielleicht daran, dass Vermieter eine ganze Reihe von Möglichkeiten haben, die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Oder aber sie beachten sie erst gar nicht, wie es zwischen 70 und 96 Prozent der Vermieter laut verschiedenen Studien tun. Warum sollten sie auch? Vom Gesetzgeber haben sie ja nichts zu befürchten. Im Gegenteil. Der schafft die Mietpreisbremse nach nicht einmal zwei Jahren schon wieder ab.