Gewerblicher Mietspiegel: Gewerbemieten verstehen

In Zeiten immer weiter steigender Mieten und knappem Wohnraum sind Mietspiegel ein oft genanntes Instrument. Vielen ist die Funktion und der Nutzen eines Mietspiegels unbekannt. Manche kennen ihn aus dem Bereich des privaten Mietrechts. Neben dem privaten Mietrecht gibt es auch einen gewerblichen Mietspiegel. Denn bei gewerblichen Mietverträgen gibt es völlig andere Spielregeln als im privaten Bereich.

So gibt es für Gewerbetreibende viele Fallstricke und Dinge, auf die sie achten müssen. Wie genau ein gewerblicher Mietspiegel funktioniert und was es zu beachten gibt, wollen wir in diesem Artikel klären.

Was versteht man unter einem Mietspiegel?

Mietspiegel sind ein Instrument zum Vergleichen von Mieten an einem Ort. Wenn man auf der Suche nach einer passenden Immobilie zum Mieten ist verliert, man schnell den Überblick. Denn in der Regel gibt es viele verschiedene Immobilien auf dem Markt. Diese Immobilien unterscheiden sich untereinander in vielen Hinsichten. Unter anderem in der Lage der Immobilie, in der Größe und in der Ausstattung.

Das macht es zunächst sehr schwierig zu entscheiden, ob die betreffende Immobilie den Mietpreis wirklich wert ist und ob man eventuell zu viel bezahlt. Das ist vor allem für Gewerbemietverträge wichtig, denn diese werden meistens für mehrere Jahre abgeschlossen. Da kommen schnell mehrere hunderte Euro zusammen. Wenn man zu viel Miete zahlt, erst recht. Bei einem Mietspiegel werden die lokalen Mieten erfasst und gemittelt. Mit dem Mietspiegel erhält man also ein gutes Werkzeug, um die örtlichen Mieten zu vergleichen.

Rechtliche Grundlagen bei gewerblichen Mietspiegeln

Gewerblicher Mietspiegel: Banner Büro zu vermieten
Für Gewerbeimmobilien gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen.

Wer für sich privat eine Wohnung sucht, kann sich einen entsprechenden Mietspiegel besorgen. Wie ein solcher Mietspiegel für den privaten Bereich aufgebaut ist und welche Informationen er enthalten muss ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Man hat also ein Dokument mit einer gewissen rechtlichen Grundlage, auf das man sich in der Regel verlassen kann. Ganz anders ist die Situation aber im gewerblichen Bereich. Für Gewerbeimmobilien gibt es in Deutschland keine einheitlichen oder gar rechtliche Regelungen. Die Mietverträge können entsprechend frei verhandelt werden.

Ein guter Überblick über die lokalen Mieten ist also auf jeden Fall wichtig für die Verhandlungen.

Welche Vereinbarungen bei Gewerbeimmobilien sind üblich?

Für die Privatwohnung werden meist Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Gewerbeimmobilien ist meist eine Befristung die Regel. In den häufigsten Fällen sind das längere Zeiträume. Also über fünf oder gar bis zu zehn Jahre. Während dieser Mietzeit hat der Mieter keine Möglichkeit, den Vertrag einseitig zu beenden. Die einzige Ausnahme wäre eine außerordentliche Kündigung. Dies ist aber nicht die Regel und kommt nur zur Anwendung, wenn zum Beispiel die Miete nicht bezahlt wird. Aufgrund der relativ langen Mietbindung ist es daher wichtig, gut informiert zu sein. Durch einen verlässlichen Mietspiegel können Sie sich mit einem sicheren Gefühl für eine entsprechend lange Zeit binden.

Wer kümmert sich um die Erstellung eines solchen Mietspiegels?

Im Bereich der gewerblichen Mietspiegel kümmern sich häufig die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) um die Erstellung eines Mietspiegels. Sie sind auch häufig die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie die Eröffnung eines Gewerbes planen. Die jeweiligen IHKs geben Ihnen Tipps und können Ihnen mit einem entsprechenden Mietspiegel weiterhelfen.

Wie wird ein solcher Mietspiegel erstellt?

Die Daten für einen solchen gewerblichen Mietspiegel werden meist über Umfragen in mündlicher und schriftlicher Form erhoben. Dabei werden sowohl lokale Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien kontaktiert. Ebenso werden Mitglieder der Stadtverwaltung oder von Ausschüssen angesprochen, wenn diese sich mit Gewerbeimmobilien beschäftigen. Dabei wird erhoben, wieviel Quadratmeter die betreffende Immobilie besitzt und wieviel Miete dafür verlangt wird.

Auch die Länge des Mietvertrages und die bisherige Laufzeit des Mietvertrages wird erfragt. Daneben fließt auch die Lage und Ausstattung der Immobilie mit ein, da diese Faktoren eine wichtige Rolle für die Höhe der Miete spielen. Aus diesen Daten kann dann eine Spanne für übliche Mieten für Gewerbeimmobilien ermittelt werden. Dieser Mietspiegel kann dann unter Umständen noch in verschiedene Unterkategorien für verschiedene Gewerbe unterteilt werden. Die Auswertung und Gewichtung der einzelnen Daten sowie die Erstellung des endgültigen Mietspiegels übernimmt bei den IHKs zumeist ein eigener Sachverständiger.

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