Mietspiegel Nordrhein-Westfalen

Mietspiegel Städte Nordrhein-Westfalen NRWNordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnungsmarktsituationen aus. Vom dichten urbanen Umfeld in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund bis hin zu ländlichen Regionen – die Mietpreise und Marktbedingungen variieren erheblich. Der Mietspiegel und die Vergleichsmiete sind dabei essenzielle Instrumente, um Transparenz auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen und eine faire Mietpreisgestaltung zu gewährleisten.

Mietspiegel werden in der Regel von den Kommunen bereitgestellt und sind auf deren Websites abrufbar. Alternativ können sie bei Mietervereinen oder im Bürgerbüro eingesehen werden. Besonders qualifizierte Mietspiegel bieten detaillierte Informationen und sind oft in Broschürenform erhältlich. Bei uns finden Sie eine Übersicht mit den entsprechenden Verweisen zu den Mietspiegel der Städte in NRW.

Mietspiegelsituation in NRW

Die Mietspiegel in NRW unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Hier ein Überblick über die aktuelle Situation in einigen wichtigen Städten:

  • Düsseldorf: Die Landeshauptstadt hat einen qualifizierten Mietspiegel, der die dynamische Preisentwicklung der letzten Jahre widerspiegelt. Die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei ca. 11–14 Euro/m², in beliebten Vierteln wie Oberkassel oder Pempelfort deutlich darüber.
  • Köln: Als größte Stadt in NRW liegt die durchschnittliche Miete bei 10–15 Euro/m². Der Kölner Mietspiegel zeigt, dass Wohnungen im Zentrum und in Stadtteilen wie Ehrenfeld oder Sülz besonders teuer sind.
  • Dortmund: Hier sind die Mietpreise moderater, mit Durchschnittswerten von 7–10 Euro/m², abhängig von der Lage und Ausstattung.
  • Bonn: Als ehemalige Bundeshauptstadt hat Bonn einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Mieten liegen im Durchschnitt bei 10–13 Euro/m².

Ortsübliche Vergleichsmiete

In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten, wie Düsseldorf, Köln oder Bonn, spielt die Vergleichsmiete eine besondere Rolle, um die Mietpreisbegrenzung durchzusetzen. Vermieter dürfen bei Neuvermietungen die Miete in diesen Städten um maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen, sofern keine Ausnahmen wie Neubauten oder umfassende Modernisierungen greifen (Mietpreisbremse, § 556d BGB).

Mietspiegel Städte in Nordrhein-Westfalen